Kinderpornographie ist nie ein Kavaliersdelikt
Die Ermittlungen rund um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy und auch die Pädophilie-Diskussion der letzten Monate um Grünen-Politiker wie Cohn-Bendit zeigen deutlich, dass der Kampf gegen Kinderpornographie konsequenter geführt werden muss. Der aktuelle Fall zeigt, dass derzeit Dinge rechtlich geduldet und gedeckt werden, die niemand ernsthaft wollen kann. Der Gedanke ist abscheulich: Kranke Menschen befriedigen ihre sexuellen Neigungen mit Hilfe von Bildern nackter Kindern. Geradezu abstoßend, wenn sie sich dabei darauf auf die Legalität ihres Handelns berufen können.
Tatsächlich ist es in Deutschland nicht verboten, Bilder von nackten Kindern in sog. Alltagssituationen, also beispielswiese beim Baden oder beim Spielen gegen Bezahlung zu vertreiben. Auch ist es bisher nicht strafbar, diese Bilder in tausendfacher Ausfertigung zu besitzen. Als zweifacher Vater erfüllt mich dieser Umstand mit Fassungslosigkeit und unbändiger Wut.
Der Schutz der Würde und der Rechte jedes einzelnen ist Bestandteil sowohl des Grundgesetzes, als auch der UN-Kinderrechtskonvention. Es wird Zeit, dass diese Rechte konsequent umgesetzt werden. Zunächst muss der gewerbliche Vertrieb von Bildern mit nackten Kindern verboten und unter harte Strafen gestellt werden. Gleichzeitig müssen auch diejenigen empfindlich belangt werden, die auf ihrem Computer Bilder von fremden nackten Kindern sammeln. Es gibt überhaupt keinen Grund und auch keine Rechtfertigung dafür, warum private Personen intime Bilder von fremden Kindern haben sollten.
Selbstverständlich hat niemand etwas dagegen, dass Eltern Bilder der eigenen Kinder aus allen Alltagssituation haben können. Und dazu gehört durchaus auch das Fotoalbum vom FKK-Urlaub an der Ostsee. Aber das, was jetzt gerade durch die Causa Edathy ins Licht der Öffentlichkeit gerät, ist eine völlig inakzeptable Grenzverschiebung. Schon die Pädophälie-Debatten der Grünen fußte auf dem Weltbild von vermeintlicher Freizügigkeit und Kampf gegen unterstellte Prüderie. In diesem Weltbild verschwand nur völlig, dass diese perverse Selbstverwirklichung auf dem Rücken wehrloser Kinder ausgetragen wurde.
Kinderpornographie ist egal in welcher Abstufung eben nie ein Kavaliersdelikt und gehört in jedem Fall hart und konsequent bestraft. Der Mißbrauch von Kindern beginnt nicht erst beim sexuellen Übergriff. Gerade jetzt, wo wegen der Ermittlungen rund um den ehemaligen SPD-Abgeordneten Edathy so viel Aufmerksamkeit für das Thema vorhanden ist, müssen wir jedem potentiellen Täter klar machen: Wir werden als Gemeinschaft alles unternehmen, um unsere Kinder zu schützen. Selbst vermeintlich gestohlene Laptops dürfen nicht dazu führen, dass jemand ungestraft davonkommt.
Unsere Kleinsten sind nicht in der Lage, sich zu wehren. Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, diesen Schutz zu gewährleisten. Ich glaube, dass die Menschen in Deutschland kein Verständnis dafür haben, dass man Bilder von nackten Kindern kaufen kann oder dass der Verkauf erlaubt ist. Man muss den Handel verbieten. Da haben wir als Gesetzgeber Handlungsbedarf!
Wir sollten aktiv dafür eintreten, einen konsequenten Kinder- und Jugendschutz gesetzlich im Bund umzusetzen und aktiv gegen jede Art von Kinderpornographie vorzugehen. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Nacktaufnahmen von Kindern ist unter Strafe zu stellen. Zusätzlich muss die Verjährungsfrist von Sexualdelikten gerade im Sinne junger Opfer deutlich verlängert und der Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitert werden. Schließlich brauchen wir im Strafrecht ein zeitgemäßes Verständnis von Medien. Da der Handel mit Kinderpornographie hauptsächlich im Internet grassiert, dürfen veraltete Begriffe in unseren Gesetzen nicht zu Schutzlücken für die Kinder werden. Das Strafrecht darf nicht analog bleiben, während die Straftat digital wird.
Über die Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornographie hinaus, bleibt im Kinder- und Jugendschutz vieles zu tun. Thüringen hat hier in den letzten Jahren bereits eine Vorreiterrolle eingenommen. Ein Runder Tisch gegen Kindermissbrauch ist seit 2010 installiert. Das Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon ist für die Betroffenen ein leicht zugängliches Hilfsinstrument. Breite gesellschaftliche Aktionen wie „Thüringen sagt JA zu Kindern“ unterstreichen die Kinderfreundlichkeit des Freistaats.
Kinder sind das Wertvollste, was wir besitzen. Eine Gesellschaft, die nicht in der Lage ist, das Wertvollste zu schützen, wird zurecht Probleme mit ihrer Akzeptanz bekommen. Gemeinsam sollten wir alle Maßnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass unsere Kinder ruhiger schlafen können.
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