Wann können die Kinder wieder in die Schule? Wann öffnen die Friseure? Wann geht der Einzelhandel wieder auf? Und wann die Restaurants und Kneipen? Wann darf ich wieder zwei Freunde zum Skat treffen?

Diese Fragen bewegen viele Thüringer.

Mit klarem Kurs und der gemeinsamen Solidarität der Bürger ist es Deutschland gelungen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Thüringen ist leider immer noch bundesweiter Spitzenreiter bei den Neuinfektionen. Doch auch in unserem Land hat sich die Zahl der Neuinfektionen in den letzten drei Wochen mehr als halbiert. Es bleibt dabei, der Kurs von Vorsicht und Umsicht ist der richtige Weg. Es darf keine überstürzte Öffnung in Thüringen geben, aber eine klare und verlässliche Perspektive. Dafür ist ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen nötig: Erst wenn die Corona-Ampel wieder auf grün steht, ist Normalität greifbar. 

Jetzt fordern manche ZeroCovid bevor man öffnet. Doch das kann nicht der Maßstab sein. Wir müssen lernen mit dem Virus zu leben. Richtschnur des Lockdowns war es immer, die Überlastung des Gesundheitswesens und unserer Krankenhäuser zu verhindern. Unsere Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit und oft darüber hinaus. Klick um zu Tweeten Der Preis für diesen Erfolg war und ist hoch, das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen, Einzelhandel, Dienstleistungen oder Teile der Wirtschaft stehen zwangsweise still. Notbetreuung bestimmen den Alltag von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Dies alles fordert die Geduld und häufig gar die Opferbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger in einem seit Jahrzehnten nicht mehr erlebten Maß.

Der Weg aus dem Lockdown führt über die Impfung weiter Teile der Bevölkerung. Bis zum Ende des Sommers können voraussichtlich alle Bürger geimpft werden, die dies wollen. So lange entscheidet sich ein erfolgreicher Weg durch die Pandemie an dem Takt: Kontakteinschränkungen, Hygieneauflagen, Testungen und Impfungen. Der allmähliche Aufbau des Impfschutzes und die Zurückgewinnung des öffentlichen Lebens können nur Hand in Hand gehen. Werden Kontaktbeschränkungen zu schnell aufgehoben, Hygienekonzepte und Maskenpflicht zu schnell gelockert, werden die Infektionszahlen bei noch nicht ausreichender Immunität wieder steigen und mögliche Mutationen. Die Mutationen machen das Virus noch gefährlicher. Deswegen braucht es scharfe Maßnahmen nach außen: Grenzkontrollen zu Ländern, wo sich unkontrolliert Mutationen ausbreiten. Wir müssen sicherstellen, dass die dritte Welle des mutierten… Klick um zu Tweeten Wir müssen alles tun, um einen dritten Lockdown zu verhindern und trotzdem jetzt einen Schritt in Richtung Freiheit gehen.

Die Beachtung von Verhaltensregeln und Hygienekonzepten trägt dazu bei, die Zahl der Neuinfektionen niedrig zu halten. Das erleichtert dem Öffentlichen Gesundheitsdienst die Nachverfolgung und eröffnet Spielräume. Klare Regeln, was unter welchen Bedingungen möglich wird, sind der stärkste Hebel, um die Einwohner für die Mitwirkung zu gewinnen. Die Bürger wollen den Weg durch die nächsten Wochen und Monate kennen. 

Vor allem die oft schwerwiegende Beeinträchtigung von Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder sind eine schwere Bürde. Die Kleinsten dürfen nicht die größten Verlierer der Krise sein. Die Bürger wünschen für ihrer Kinder wieder klare Strukturen und dass sie ihre Freunde wiedersehen. Deswegen sollten wir jetzt bei den Kindern und Jugendlichen zu einer… Klick um zu Tweeten

Corona-Ampel für die Orientierung

Gefragt sind realistische Perspektiven was in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen wann möglich ist. Aufgabe der Politik ist, das Ziel klar zu beschreiben und den Weg zu markieren. Dieser Weg muss klar sein, bevor in der Ministerpräsidentenkonferenz und am 19. Februar in Thüringen der derzeitige Lockdown überprüft wird. Gefragt ist ein verlässlicher Fahrplan statt immer neuer Entscheidungen unter dem Eindruck des Augenblicks. Dies ist ein Diskussionsvorschlag für einen gemeinsamen Weg. 

In den letzten Monaten haben wir mehr über den Umgang mit dem Virus gelernt und unser Verhalten angepasst. Die Menschen brauchen eine Perspektive und eine Motivation. In Thüringen braucht niemand, um seine Freiheit zu betteln, sondern sich auf einen klaren Maßstab für die Öffnung verlassen können. Da wo die Zahlen stimmen, muss geöffnet werden.

Die Menschen sollten sich an einer Corona-Ampel orientieren können. Thüringen hatte vor dem ständigen Hin-und-Her ein Ampelsystem für die Schulen. Dies kann als Maßstab dienen.

Die Corona-Ampel führt in fünf Stufen und klaren Parametern, zur Orientierung der Bürger und des öffentlichen Lebens in Thüringen.

  • Zentraler Richtwert ist die landesweite 7-Tage-Inzidenz.
  • Als Stabilitätskriterium gilt die regionale und landkreisbezogene Inzidenz. Je nachdem, ob man niedriger oder höher ist, müssen nötige Maßnahmen greifen.
  • Alle aufgeführten Maßnahmen werden durch qualifizierte Hygienevorschriften begleitet.
  • Generell gelten bis zur niedrigsten Stufe der Corona-Ampel: das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, Kontaktnachverfolgung und Testkonzeptionen für die entsprechenden Einrichtungen.

Alles was über einem Inzidenzwert von 200 ist die höchste Gefahrenstufe. Danach gelten unterschiedliche Größenordnungen: 100-200 sehr hoch, 50-100 hoch, 35-50 ansteigend, 10-35 überdurchschnittlich, darunter besteht weitgehende Normalität.

Woran orientieren wir uns:

  • Zentraler Richtwert: Sieben-Tage-Inzidenz – Die Anzahl der Neuinfektionen bestimmt darüber, ob die Gesundheitsämter Kontakte nachverfolgen können und in welchem Umfang mit Zeitverzug intensivmedizinische Kapazitäten beansprucht werden. Der Grad der Kontakteinschränkungen soll sich daher eng an einem Stufen-Modell orientieren, das an die Sieben-Tage-Inzidenz gekoppelt ist. Über die Eckpunkte und Parameter dieses Modells muss der Thüringer Landtag in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Corona-Beirat der Landesregierung entscheiden.
  • Stabilitätskriterium: regionale Inzidenz – Die in einem Modell festgelegten Inzidenzwerte gelten für den Landesdurchschnitt. Sofern sich in einem Landkreis der Referenzwert weit vom Landesdurchschnitt entfernt, werden die Landkreise beziehungsweise Kreisfreien Städte ermächtigt, entsprechend dieser Orientierungsgrößen in ihrem Zuständigkeitsbereich abweichende Regeln zu erlassen.
  • Bestmöglicher persönlicher Schutz – In ganz Thüringen müssen zeitnah und zuverlässig qualifizierte Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Bewohner, Beschäftigte und Besucher von Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen wohnen.

 

Für Kinder und Jugendliche Perspektiven schaffen: Kindergärten und Schulen in den eingeschränkten Regelbetrieb.

  • Kindergärten und Grundschulen, Weiterführende Schulen: – Für die frühkindliche Bildung haben Kindergärten und Grundschulen eine Schlüsselfunktion. Auf Distanz kann sie nicht erfüllt werden. Kindergärten sollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb und unter 50 in den Regelbetrieb wechseln. Grundschulen sollen jeweils in festen Gruppen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 in den eingeschränkten Regelbetrieb und unter 50 in den Präsenzunterricht übergehen. In jedem Fall sind Hygienekonzepte erforderlich. Weiterführende Schulen müssen in Abhängigkeit des vereinbarten Stufenmodells so zügig wie verantwortbar geöffnet werden.
  • Lernrückstände ausgleichen – Um entstandenen Lernrückständen entgegenzuwirken, sollen freiwillige Lernangebote für die Ferienzeiten entwickelt und Lernpatenschaften organisiert werden. Versetzungsentscheidungen müssen anhand des tatsächlichen Leistungsniveaus erfolgen, da Lernrückstände sich sonst eher erweitern. Es sind großzügige Möglichkeiten zur freiwilligen Wiederholung von Klassen anzubieten.
  • Hochschulen öffnen – Während es möglich sein mag, einige Vorlesungen vorübergehend und andere längerfristig online anzubieten, ist die Herausbildung einer wissenschaftlichen Haltung ohne Präsenzveranstaltungen und die Einübung in den akademischen Diskurs nicht denkbar. Für praktische Lehrveranstaltungen gilt dies erst recht. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 müssen Präsenzveranstaltungen mit Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich sein und Hochschulbibliotheken mit Hygieneauflagen öffnen.

Handel, Dienstleistungen und Gastronomie: Frisöre jetzt öffnen und Gastronomie sowie Handel eingeschränkte Öffnungen ermöglichen

  • Körpernahe Dienstleistungen – Abstandsregeln können bei körpernahen Dienstleistungen nicht eingehalten werden. Zugleich gibt es einen dringlichen Bedarf an elementaren Körperpflegeleistungen, etwa der Friseure. Unter Wahrung der Schutzmaßnahmen und Terminabsprachen sollen Friseure und vergleichbare Dienstleister bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen können, alle weiteren unter 50. Die Kontaktdatenerhebung muss gewährleistet sein. Schutzmaßnahmen werden bis zum Ende der Pandemie erforderlich sein.
  • Öffnung der Geschäfte – Die Zahl der Kunden in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche, Auflagen zur Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen, Hygienekonzepte und Inzidenzwerte erlauben, für den Handel einen klaren Orientierungsrahmen zu beschreiben. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollen Läden mit entsprechenden nachgewiesenen und durchsetzbaren Regelungen wieder öffnen dürfen.
  • Gaststätten – Die Zahl der Gäste in Abhängigkeit von der Fläche der Gasträume, Abstandsregeln, Hygienekonzepte, konsequente Kontaktdatenerhebung, Auflagen zum Ausschank und Öffnungszeiten gestatten eine schrittweise Öffnung. Sie beginnt ab eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.

Persönliche Nähe zulassen:

  • Begegnung in besonderen Lebenslagen – Menschen in der letzten Lebensphase, Hochbetagte und Pflegebedürftige leiden in entsprechenden Einrichtungen besonders unter Einsamkeit. Vordringlich ist, durch lückenlos vorhandene Testmöglichkeiten und die prioritäre Impfung diesen Menschen soziale Begegnung zu ermöglichen. Erforderlich ist eine konsequente Kontaktdatenerhebung. Bei einer vollständigen und wirksamen Durchimpfung der Bewohner kann von Auflagen abgewichen werden.
  • Kontaktregeln für den persönlichen Umgang – Private Begegnungen im Kreis vertrauter Personen sind Infektionstreiber, von diesen Begegnungen sind Menschen emotional jedoch besonders abhängig. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 sollen die Begegnungsmöglichen auf zwei Hausstände mit maximal fünf Personen ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahre ausgeweitet werden.
  • Aktiver Sport –Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollen Sportanlagen im Außenbereich für den Individualsport ohne Zuschauer wieder geöffnet werden.
  • Kirchen und religiöse Gemeinschaften – Die starre Begrenzung der Teilnehmerzahl an Gottesdiensten ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 aufzuheben. Entscheidend soll dann sein, dass entsprechend der räumlichen Gegebenheiten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, eine qualifizierte Mund-Nase-Bedeckung getragen wird und eine konsequente Kontaktdatenerhebung gesichert ist.

Impfen und Testen mit Strategie:

  • Impfstrategie – Mit der erwarteten Steigerung der Impfstoffversorgung müssen schnellstmöglich und prioritär alle technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden, um die Impfgeschwindigkeit zu erhöhen und bei Verfügbarkeit eines dafür geeigneten Impfstoffs Hausärzte in die Impfkampagne einzubeziehen. Die auf Vorschlag der CDU-Fraktion geplanten vier großen, barrierefrei zugänglichen Impfzentren sind zügig einzurichten. Impfstoffe, die für Hochbetagte und Vorerkrankte nicht geeignet sind, sollen vorrangig Menschen zur Verfügung stehen, die aus beruflichen Gründen zahlreiche Sozialkontakte haben, etwa Lehrer, Erzieher, Einzelhandelsmitarbeiter oder Servicekräfte. Der Astra-Zeneca-Impfstoff sollte sofort verimpft werden, da die nächste Impfung erst in 12 Wochen nötig ist.
  • Teststrategie – Die Möglichkeiten für eine systematische Testung großer Menschengruppen haben sich beständig verbessert. Erforderlich ist ein nachvollziehbarer Katalog, welche Zusammenkünfte und sozialen Aktivitäten durch Corona-Schnelltests ermöglicht beziehungsweise abhängig gemacht werden können.
  • Keine Grundrechtseinschränkung ohne Ansteckungsgefahr – Schnellstmöglich muss verlässlich geklärt werden, ob Geimpfte das Corona-Virus noch übertragen können und ob aufgrund neuer Mutationen eine Ansteckung und Übertragung trotz Impfung möglich ist. Sofern diese Risiken mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können, müssen Grundrechtseinschränkungen für diese Personengruppe grundsätzlich aufgehoben werden. Bei der Ausgestaltung sind die Einschätzungen des Deutschen Ethikrates zu Berücksichtigen.

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