Klarheit schaffen, welcher Arbeitgeber für welchen Lohn haftet

„Die so genannte Kettenhaftung gehört mit auf die Tagesordnung, wenn die Bundesregierung jetzt die Umsetzung des Mindestlohngesetzes noch einmal unter die Lupe nehmen will.“ Nach 100 Tagen Mindestlohn habe man ein ausreichend deutliches Bild der Probleme. Voigt begrüßte, „dass nun auch die Landesregierung Schwierigkeiten bei den Dokumentationspflichten zur Kenntnis nimmt, auf die die Unternehmen und unsere Fraktion bereits seit Januar immer wieder hingewiesen haben.“

Wie der Wirtschaftspolitiker betonte, „stellen sich die zu klärenden Fragen nicht im Ob, sondern im Wie des Mindestlohns. Wir haben gleich zu Beginn des Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn zu zusätzlichen Belastungen der Thüringer Wirtschaft führen. Besonders die vorgeschriebenen Dokumentationspflichten erweisen sich als Bürokratiemonster. Das scheint nun auch in der Regierungsstraße angekommen zu sein“, so Voigt. Ohne den Druck der CDU hätte es nach seiner Überzeugung weder einen Mindestlohngipfel noch ein überfälliges Nachdenken über die Probleme bei der Dokumentation gegeben.

Darüber darf laut Voigt die sogenannte Kettenhaftung bzw. Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz nicht aus dem Blick geraten. „Die bestehende, viel zu weitgehende Regelung ist eine Belastung für unsere Unternehmen. Wir brauchen hier schnellstmöglich eine klare, vernünftige mit Augenmaß gefasste Regelung, bei der klar ist, welcher Arbeitgeber für welchen Lohn haftet“, sagte der Wirtschaftspolitiker. Er forderte die Landesregierung auf, dies gegenüber dem Bund mit zur Sprache zu bringen.

Wollen wir optimistisch in die Zukunft schauen, oder ängstliche, linke Protektionisten sein?

Wollen wir optimistisch in die Zukunft schauen, oder ängstliche, linke Protektionisten sein?

Das Leben der ärmsten Menschen der Welt wird sich in den nächsten 15 Jahren schneller verbessern als jemals zuvor in der Menschheitsgeschichte. Ein Grund dafür ist der gewachsene Freihandel. Pro investierten Dollar erhielten die armen Länder der Welt rund 3.400 Dollar durch freien Handel zurück, errechneten Experten der UN und der WTO. Das ist der höchste Wert aller „Sustainable Development Goals“.

Nun neigen Linke häufig dazu wirtschaftlichen Fortschritt zu verteufeln. So erleben wir es in diesen Tagen wieder, wenn es um CETA oder TTIP geht. Der Untergang des Abendlandes, die Chlorhühnchen und was nicht noch alles bemüht wird. Doch worum geht es?

Europa und Nordamerika streben an, die größte Freihandelszone der Welt zu schaffen – die Vision einer westlichen Wirtschaftszone. Mit einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA würden 50 Prozent der Weltproduktion sowie 40 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) innerhalb der Freihandelszone erwirtschaftet werden und das bei Anteil an der Weltbevölkerung von nur 12 Prozent. Die INSM schätzt ein, dass in Deutschland durch TTIP bis zu 110.000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Mehr Austausch, mehr Miteinander statt Gegeneinander – Freihandel bevorteilt einen innovativen und wettbewerbsfähigen, europäischen Wirtschaftsraum. Unsere Produkte können besser in der westlichen Welt vertrieben werden und wir haben die Chance, internationale Standards des Warenaustausches zu setzen.

Kann soetwas dem kleinen Thüringen nutzen? Natürlich. Der Freistaat setzt auf eine kleinteilige Wirtschaftsstruktur mit innovativen Unternehmen und vielen hidden champions.

Ein Manko Thüringens ist die niedrige Exportquote, die hinter gesamtdeutschen Maßstäben zurückbleibt. Als zweitwichtigster Außenhandelspartner unseres Freistaates schlummert in den Verhandlungen mit den USA zum TTIP ein großes Potenzial für die Thüringische Wirtschaft. Mit dem TTIP fallen u. a. kostenintensive Zulassungsvoraussetzungen sowie hohen Zollkosten für den Export von Gütern in die USA weg und eröffnen sich für Thüringer Unternehmen neue Absatzperspektiven. Aus diesem Umstand könnten sich laut dem Ifo-Institut mehrere tausende neue Arbeitsplätze entwickeln und unsere Wirtschaft nachhaltig stärken.

Natürlich gibt es bei Chancen auch immer Risiken, die im Rahmen der Verhandlungen minimiert werden müssen. Es gibt rote Linien, die es zu schützen gilt. Die Bereiche der Daseinsvorsorge müssen weiterhin geschützt bleiben und bei der Standardangleichung beider Wirtschaftsräume der Verbraucherschutz beachtet werden. Die Rolle der internationalen Schiedsgerichte bedarf einer intensiven und sachlichen Auseinandersetzung, um sowohl für die USA als auch für EU eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Die Zeiten der Nationalökonomie sind längst vorbei. Deutschland kann mit seiner mittelständischen, innovativen und umsichtigen Wirtschaft den Weltmarkt weiterhin aufmischen. In einer globalen Welt sind Ideen, Produkte und Prozesse made in Germany gefragter denn je. Das wird auch dem Land der Dichter und Denker, der Tüftler und Bastler helfen.

Bildungsfreistellungsgesetz gegen die Thüringer Wirtschaft

Bildungsfreistellungsgesetz gegen die Thüringer Wirtschaft

„Es darf kein Gesetz geben, was gegen die Thüringer Wirtschaft beschlossen wird. Es ist keine gute Ausgangslage, wenn ein erforderlicher Partner über  die Öffentlichkeit von einem neuen Gesetzentwurf Kenntnis erlangt. Die neue Landesregierung sollte sich mit dem Forderungskatalog der Thüringer Wirtschaft auseinandersetzen und nicht im sturen Alleingang mögliche Einwände des Mittelstandes ignorieren“, so Voigt.

„Die massiven Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit in der mittelständischen Wirtschaft muss bei verantwortungsbewussten Politikern alle Alarmglocken schrillen lassen. Es kann nicht sein, dass die jährlichen Kosten der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, in Deutschland mit 33,5 Mrd. Euro auf einem Rekordniveau sind, die Weiterbildungsquote in den Thüringer Betrieben höher ist, als der westdeutsche Durchschnitt und dann die Links-Regierung zusätzlich festlegt, dass die Thüringer Beschäftigten sich in arbeitsweltfernen Feldern auf Kosten der kleinen und mittleren Betriebe fortbilden“ sagte Voigt.

Die Arbeitgeber hätten ein starkes Eigeninteresse daran, dass ihre Mitarbeiter qualifiziert sind. Heutzutage sei es Standard, dass Thüringer Unternehmen ihre Arbeitnehmer für gute Ausbildung, für ehrenamtliche Tätigkeiten und Weiterbildung freistellen. „Dazu braucht es kein derart ausgestaltetes Bildungsfreistellungsgesetz“, so Voigt.

Die bisher bekannt gewordenen Details des Gesetzentwurfs bezeichnete der Wirtschaftspolitiker als „völlig weltfremd, jenseits der betrieblichen Möglichkeiten und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für diverse, meist partei- und gewerkschaftsnahe Fortbildungseinrichtungen.“ Voigt forderte eine ausschließliche Konzentration auf die betriebliche und die Arbeitswelt betreffende Weiterbildung. Zudem müssten die betrieblichen Strukturen in Thüringen beachtet werden und kleinste Unternehmen sollten aus der Regelung herausgenommen werden. Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung dürfe erst ab einer Mitarbeiterzahl von 50 entstehen. Zudem müsse ein Mitarbeiter mindestens ein Jahr bereits im Unternehmen tätig sein.

Der Wirtschaftsexperte der Union befürchtet neue bürokratische Hürden für den Thüringer Mittelstand. Für die Abwicklung der Zertifizierung der Bildungs-träger, die Beantragung der Leistungen und die Dokumentation selbst, entstünden neue Kosten, neue Bürokratie und zusätzlicher Personalaufwand für die Unternehmen.

Voigt erinnerte daran, dass bei durchschnittlichen Urlaubszeiten, Ausfallzeiten durch Krankheit und Bildungsurlaub ein Arbeitnehmer zwischen 20 % und 25 % der bezahlten Arbeitstage nicht zur Verfügung steht.

Nach den Worten des Abgeordneten „ist es auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer, wenn den in Thüringen meist kleinen und mittleren Unternehmen ein ums andere Mal noch ein zusätzliches Päckchen aufgebuckelt wird. „Es ist löblich, wenn Arbeitnehmer sich für Politik und Kultur interessieren und sich für Ehrenämter qualifizieren. Auch die CDU-Fraktion honoriert Engagement durch drei zusätzliche Ehrenamtsurlaubstage für ihre Beschäftigten. Doch Unternehmen in ein starres Korsett zu zwängen, ist in diesem Punkt ganz sicher falsch“, sagte Voigt und kündigte eine harte Auseinandersetzung über den Gesetzentwurf an.

Das wirtschaftliche Klima in Thüringen wird gefährdet

Das wirtschaftliche Klima in Thüringen wird gefährdet

Mehr als 100 potentielle Existenzgründer können durch fehlenden Haushalt nicht gefördert werden

Der fehlende Landeshaushalt und die damit entstehende Förderlücke kann sich negativ auf das Wirtschaftsklima in Thüringen auswirken. Das befürchtet der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Mario Voigt. Voigt äußerte sich anlässlich der heute durch das Landesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen zu den Auftragseingängen in der Industrie im abgelaufenen Jahr 2014. Sie sind gegenüber 2013 um 5,7 % gestiegen.

Voigt wörtlich: „Das Wirtschaftsklima in Thüringen war 2014 so gut wie lange nicht mehr, doch die Linksregierung setzt mit der Verschleppung des Landeshaushalts diese gute Entwicklung in Thüringen aufs Spiel. Noch immer warten mehr als 100 potenzielle Existenzgründer auf eine Förderung, doch ohne Haushalt ist eine Bewilligung der notwendigen Fördermittel nicht möglich.“

Damit ist nach Meinung des Wirtschaftspolitikers das Risiko verbunden, „dass Menschen, die etwas voranbringen wollen, daran gehindert werden, von dem momentanen positiven Umfeld zu profitieren und den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen“.

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