Wenn Bürger den öffentlichen Nahverkehr nutzen, oder zuhause das Licht anmachen, entstehen Daten. Anonymisiert werden sie von kommunalen Unternehmen für innovative Leistungsangebote, automatisierte Geschäftsprozesse oder die Errichtung von Smart Regions  genutzt. Künftig sollen nach EU-Vorgaben Daten des öffentlichen Sektors verpflichtend mit privaten Unternehmen geteilt werden. Sollen diese Daten per Datengesetz bei Google landen oder von kommunalen Stadtwerken vertrauensbildend bewirtschaftet werden? Wer soll von Daten kommunaler Unternehmen profitieren?  Die Quadriga Hochschule ist dieser Frage in Kooperation mit dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) nachgegangen.

Die Datenwirtschaft boomt

Daten entwickeln sich zu einem wichtigen und wertvollen Wirtschaftsgut. Die Menge an ihnen erfährt durch Internet der Dinge (IoT) und Smart City einen deutlichen Zuwachs und wird sich weiter steigern. Bis zu 739 Milliarden Euro sollen innerhalb der europäischen Datenwirtschaft umgesetzt werden, erwartet die Europäische Kommission für dieses Jahr. Das würde mehr als drei Prozent des europäischen Bruttoinlandsproduktes ausmachen. Um diese Entwicklung zu fördern, strebt die EU eine europäische Datenwirtschaft als wichtigen Binnenmarktgedanken an.

Öffentliche Betriebe sollen Daten kostenlos veröffentlichen, fordert die PSI-Richtlinie der EU

Mit der „Richtlinie über Open Data und zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (PSI-Richtlinie) hat die EU im vergangenen Jahr dafür den Grundstein auf europäischer Ebene gelegt. Öffentliche Betriebe sollen Daten kostenlos veröffentlichen und Potenziale gehoben werden. Aktuell sieht die Umsetzung der PSI-Richtlinie lediglich Regelungen und Pflichten für öffentliche Stellen vor. Bis Juli 2021 muss diese Novellierung in Deutschland in nationales Recht überführt werden und erhöht den Druck auf öffentliche Betriebe, ihre Daten zu teilen. Bisher waren diese ausgenommen und konnten sie nutzen, um im Wettbewerb mit privaten Akteuren zu bestehen.

Sollen Amazon und Google von der PSI-Richtlinie profitieren?

Kommunale Unternehmen verfügen über unzählige Daten, die für ihre Aufgabenerfüllung wesentlich sind. Sie werden für innovative Leistungsangebote und die Digitalisierung der Daseinsvorsorge am Bürger genutzt. Doch der gegenwärtige Rechtsraum für kommunale Unternehmen ist unsicher, teils widersprüchlich und steht einer modernen, datenbasierten Daseinsvorsorge entgegen. Neben dem Gemeindewirtschaftsrecht, ist die Richtlinie für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) Hauptgrund dafür. Im Wettbewerb mit privaten Akteuren sehen sich die öffentlichen Unternehmen benachteiligt, da sie zur einseitigen Weitergabe von Daten verpflichtet werden könnten. Entwicklungen wie in Berlin, wo der US-Konzern Google Verkehrsdaten der BVG gegenleistungslos für die Anreicherung von Verkehrsdaten bezieht, werden dann zum Regelfall für eine Füllen an Sektoren und Daten.

Die Erhebung und Bewirtschaftung von Daten ist für öffentliche Unternehmen kostspielig. Eine verpflichtende kostenlose Weitergabe hemmt daher die Anreize öffentlicher Unternehmen innovativ voranzuschreiten und die Daten überhaupt zu erheben. Die digitale Transformation der Daseinsvorsorge anzugehen wird dadurch ebenso gefährdet wie eine Reihe von bestehenden Geschäftsmodellen öffentlicher Unternehmen.

Digitale Daseinsvorsorge & faire Datenbewirtschaftung

Die Gestaltung des Level playing field der Datenbewirtschaftung durch die Bundesregierung bedarf eines stärkeren Fokus auf die besondere Stellung von kommunalen Unternehmen, als gemeinwohlorientierten Versorgern und gleichzeitig Akteuren im marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Drei Empfehlungen werden in der Studie für eine datenbasierte moderne Daseinsvorsorge formuliert:

  1. Schaffung eines bundesweiten Public Data Space

Es brauch ein bundesweit zugängliches System aus Konzepten, Verfahrens- und Rechtsvorschriften, Sicherheitsvorgaben, technischen Standards sowie einer Infrastruktur, um die Nutzung von Daten für die digitale Daseinsvorsorge in einem Datenraum mit klaren Standards und Gemeinsamkeiten zu strukturieren. Diese Initiative würde die besondere Rolle kommunaler Unternehmen und ihre Funktion für die digitale Daseinsvorsorge berücksichtigen und dabei helfen Potenziale zu heben. Ein bundesweiter “Public Data Space” könnte als solche Plattform und Architekturentwurf für dezentralen Datenaustausch zwischen vertrauenswürdigen kommunalen Akteuren und möglichen privatwirtschaftlichen Unternehmen dienen, welche bereits auf kommunaler (Urban Data Spaces) oder sektoraler (z. B. International Data Spaces) Ebene digital miteinander vernetzt sind.

  1. „Public Data German Standard“ als Qualitätssiegel und moderner, kommunaler „Daten-TÜV“

In einem solchen Datenraum, könnte ein Qualitätssiegel „Public Data German Standard“ den konzeptionellen Rahmen geben, um urbane Datenräume in der deutschen und europäischen Datenwirtschaft, strategisch effektiv zu positionieren. Unter „Public Data German Standard“ ist eine grundlegende, genormte digitale Architektur zu verstehen, inklusive technischer, ökonomischer und rechtlicher Anforderungen. Einheitliche Standards „Public Data German Standard“ könnten vor allem auch kommunalen und mittelständischen Unternehmen einen Rahmen geben, in die sie ihrer Rolle als Rückgrat der Wirtschaft gerecht werden können. Einheitliche Standards senken zudem Transaktionskosten, in dem sie Unsicherheit bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und zukünftiger Investitionen in datenbasierte Projekte beseitigen.

  1. Ausgestaltung der PSI-Richtlinie in Europa und Deutschland aktiv angehen

Die Interpretation und weitere Ausgestaltung der PSI-Richtlinie durch die Bundesregierung ist zentral, damit die aktuelle Dynamik im Wettbewerb verwendet werden kann, um Standards zu nutzen und Konkretisierung des Regulierungsrahmens aktiv mitzugestalten. Daten, die die Daseinsvorsorge erschließen und den kommunalen Unternehmen wirtschaftliche Betätigung in digitalen Geschäftsfelder ermöglichen, rücken dabei in den Fokus. Eine enge Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, in Bezug auf öffentliche Unternehmen auf europäischer Ebene, ist dabei zentral, um die konsequente Nutzung von Daten in einem gestuften Verfahren auf nationaler Ebene zu ermöglichen.

Die Studie

Die Studie „Digitale Daseinsvorsorge“ wurde von der Quadriga Hochschule Berlin im Jahr 2019 unter Leitung von Prof. Dr. Mario Voigt durchgeführt und untersucht die sinnvolle Nutzung und Hebung kommunaler Datenbestände. Sie basiert auf Analyse von Best Practice in Europa, Desk Research und Interviews mit Unternehmen, Institutionen und Verbänden in Deutschland. Im Forschungsbereich für Digital Public Affairs steht die Studie für Sie für kurze Zeit kostenlos zum Download bereit.

 

 

 

 

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