„Die so genannte Kettenhaftung gehört mit auf die Tagesordnung, wenn die Bundesregierung jetzt die Umsetzung des Mindestlohngesetzes noch einmal unter die Lupe nehmen will.“ Nach 100 Tagen Mindestlohn habe man ein ausreichend deutliches Bild der Probleme. Voigt begrüßte, „dass nun auch die Landesregierung Schwierigkeiten bei den Dokumentationspflichten zur Kenntnis nimmt, auf die die Unternehmen und unsere Fraktion bereits seit Januar immer wieder hingewiesen haben.“

Wie der Wirtschaftspolitiker betonte, „stellen sich die zu klärenden Fragen nicht im Ob, sondern im Wie des Mindestlohns. Wir haben gleich zu Beginn des Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn zu zusätzlichen Belastungen der Thüringer Wirtschaft führen. Besonders die vorgeschriebenen Dokumentationspflichten erweisen sich als Bürokratiemonster. Das scheint nun auch in der Regierungsstraße angekommen zu sein“, so Voigt. Ohne den Druck der CDU hätte es nach seiner Überzeugung weder einen Mindestlohngipfel noch ein überfälliges Nachdenken über die Probleme bei der Dokumentation gegeben.

Darüber darf laut Voigt die sogenannte Kettenhaftung bzw. Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz nicht aus dem Blick geraten. „Die bestehende, viel zu weitgehende Regelung ist eine Belastung für unsere Unternehmen. Wir brauchen hier schnellstmöglich eine klare, vernünftige mit Augenmaß gefasste Regelung, bei der klar ist, welcher Arbeitgeber für welchen Lohn haftet“, sagte der Wirtschaftspolitiker. Er forderte die Landesregierung auf, dies gegenüber dem Bund mit zur Sprache zu bringen.

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