„Es darf kein Gesetz geben, was gegen die Thüringer Wirtschaft beschlossen wird. Es ist keine gute Ausgangslage, wenn ein erforderlicher Partner über  die Öffentlichkeit von einem neuen Gesetzentwurf Kenntnis erlangt. Die neue Landesregierung sollte sich mit dem Forderungskatalog der Thüringer Wirtschaft auseinandersetzen und nicht im sturen Alleingang mögliche Einwände des Mittelstandes ignorieren“, so Voigt.

„Die massiven Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit in der mittelständischen Wirtschaft muss bei verantwortungsbewussten Politikern alle Alarmglocken schrillen lassen. Es kann nicht sein, dass die jährlichen Kosten der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, in Deutschland mit 33,5 Mrd. Euro auf einem Rekordniveau sind, die Weiterbildungsquote in den Thüringer Betrieben höher ist, als der westdeutsche Durchschnitt und dann die Links-Regierung zusätzlich festlegt, dass die Thüringer Beschäftigten sich in arbeitsweltfernen Feldern auf Kosten der kleinen und mittleren Betriebe fortbilden“ sagte Voigt.

Die Arbeitgeber hätten ein starkes Eigeninteresse daran, dass ihre Mitarbeiter qualifiziert sind. Heutzutage sei es Standard, dass Thüringer Unternehmen ihre Arbeitnehmer für gute Ausbildung, für ehrenamtliche Tätigkeiten und Weiterbildung freistellen. „Dazu braucht es kein derart ausgestaltetes Bildungsfreistellungsgesetz“, so Voigt.

Die bisher bekannt gewordenen Details des Gesetzentwurfs bezeichnete der Wirtschaftspolitiker als „völlig weltfremd, jenseits der betrieblichen Möglichkeiten und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für diverse, meist partei- und gewerkschaftsnahe Fortbildungseinrichtungen.“ Voigt forderte eine ausschließliche Konzentration auf die betriebliche und die Arbeitswelt betreffende Weiterbildung. Zudem müssten die betrieblichen Strukturen in Thüringen beachtet werden und kleinste Unternehmen sollten aus der Regelung herausgenommen werden. Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung dürfe erst ab einer Mitarbeiterzahl von 50 entstehen. Zudem müsse ein Mitarbeiter mindestens ein Jahr bereits im Unternehmen tätig sein.

Der Wirtschaftsexperte der Union befürchtet neue bürokratische Hürden für den Thüringer Mittelstand. Für die Abwicklung der Zertifizierung der Bildungs-träger, die Beantragung der Leistungen und die Dokumentation selbst, entstünden neue Kosten, neue Bürokratie und zusätzlicher Personalaufwand für die Unternehmen.

Voigt erinnerte daran, dass bei durchschnittlichen Urlaubszeiten, Ausfallzeiten durch Krankheit und Bildungsurlaub ein Arbeitnehmer zwischen 20 % und 25 % der bezahlten Arbeitstage nicht zur Verfügung steht.

Nach den Worten des Abgeordneten „ist es auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer, wenn den in Thüringen meist kleinen und mittleren Unternehmen ein ums andere Mal noch ein zusätzliches Päckchen aufgebuckelt wird. „Es ist löblich, wenn Arbeitnehmer sich für Politik und Kultur interessieren und sich für Ehrenämter qualifizieren. Auch die CDU-Fraktion honoriert Engagement durch drei zusätzliche Ehrenamtsurlaubstage für ihre Beschäftigten. Doch Unternehmen in ein starres Korsett zu zwängen, ist in diesem Punkt ganz sicher falsch“, sagte Voigt und kündigte eine harte Auseinandersetzung über den Gesetzentwurf an.

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